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BGH, 16.09.1994 - V ZR 132/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.12.1989 - VIII ZR 310/88
Bestimmungen eines Gaststätten-Pachtvertrags zwischen einer Brauerei und einem …
Auszug aus BGH, 16.09.1994 - V ZR 132/93
Sollte die nach dieser Vorschrift einzuhaltende Frist ungenützt verstrichen sein, ist die Rechtshängigkeit des übergangenen Anspruches erloschen (BGH, Urt. v. 6. Dezember 1989, VIII ZR 310/88. BGHR ZPO § 321 Abs. 1 - Entscheidungsformel 1).
- LG München II, 08.07.2021 - 1 O 255/19
Schenkung eines Grundstücks mit vorbehaltenem Wohnungsrecht
aa) Grundsätzlich liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 Halbsatz 1 BGB erst dann vor, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand - sei es aufgrund vorbehaltener dinglicher Rechte oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche - im Wesentlichen weiterhin zu nutzen (BGH, Urteil vom 29.04.1974, Az. V ZR 132/93, BGHZ 125, 395, 398 f.; BGH…, Urteil vom 29. Juni 2016 - IV ZR 474/15 -, BGHZ 211, 38-45, Rn. 9). - BGH, 14.10.1994 - V ZR 233/93
Wirksamkeit eines Vertrages über ein volkseigenes Grundstück nach Inkrafttreten …
Eine Ergänzung des Urteils wegen der Hilfswiderklage hätte nur nach § 321 ZPO herbeigeführt werden können (vgl. auch Senatsbeschl. v. 16. September 1994, V ZR 132/93).